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Elternarbeit an der Schule

Elternarbeit in der Schule hat viele Facetten. Einerseits die Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten, bei Ausflügen und sonstigen Veranstaltungen, andererseits die institutionelle, gesetzlich festgelegte Elternmitwirkung. Die Eltern können und müssen bei wichtigen Entscheidungen mitwirken, Sie haben die Chance, die Schule gemeinsam mit SchülerInnen und LehrerInnen in den verschiedenen Schulgremien zu gestalten. Diese Chance sollten Sie nutzen. 

 

Klassenelternschaft

Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die Klassenelternschaft. Am ersten Elternabend im Schuljahr werden in Klasse 1 und 3 die KlassenelternvertreterInnen für zwei Jahre gewählt. Außerdem werden die VertreterInnen für die Zeugniskonferenzen bestimmt.

Als KlassenelternvertreterInnen sind Sie die Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern. Sie laden zu Elternabenden ein und leiten die Versammlung. Sie haben die Möglichkeit, jede Lehrkraft der Klasse einzuladen und Auskunft über Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts und die Beurteilung der Kompetenzen zu erhalten. 

 

Schulelternrat

Die zweite Ebene der Elternarbeit bildet der Schulelternrat. Dieser besteht aus allen KlassenelternvertreterInnen und deren StellvertreterInnen. Der Schulelternrat kann Themen erörtern, die die Schule betreffen. Private Belange einzelner Kinder/Lehrkräfte dürfen nicht erläutert werden. Er muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung informiert werden, hat aber nur bedingt ein Stimmrecht.

Er wählt aus seiner Mitte:

  • Schulelternratsvorsitzende/-n und StellvertreterIn

  • Mitglieder/Delegierte für den Stadt- und Regionselternrat

  • VertreterIn für die Gesamtkonferenz

  • VertreterIn für die Fachkonferenzen

 

Außerdem werden vom Schulelternrat die Vertreter*innen für den Schulvorstand aus der gesamten Elternschaft gewählt. 

Begriffsklärung:

Gesamtkonferenz: Behandlung von allgemeinen Ordnungen, Bestimmungen und Grundsätzen der Schule

Fachkonferenz: Behandlung von fachspezifischen Belangen

Schulvorstand: Mitgestaltung der wesentlichen Eckpunkte der schulischen Arbeit unter dem Aspekt der Qualitätsentwicklung.

 

Schulvorstand

In unserem Schulvorstand als Gremium unserer Schule arbeiten vier Eltern und vier Lehrer gemeinsam an der Entwicklung unserer schulischen Arbeit. Neue Mitarbeiter sind herzlich willkommen und können sich alle zwei Jahre wählen lassen. Bitte sprechen Sie bei Interesse den Klassenlehrer Ihres Kindes an.

 

Förderverein

Der Förderverein unserer Schule unterstützt unsere pädagogische Arbeit vielfältig. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied. Über die Homepage können Sie uns kontaktieren: http://www.gs-otze.net

 

Schulelternrat

Die Aufgabe des Schulelternrates ist es, die gemeinschaftlichen Rechte und Interessen der Eltern gegenüber der Schule, der Lehrerschaft und der Schulverwaltung zu vertreten.
Mitglieder des Schulelternrates nehmen regelmäßig an den Fach-, Zeugnis- und Gesamtkonferenzen teil, beteiligen sich an Öffentlichkeitsarbeit unserer Schule und halten Kontakt zum Stadtelternrat und Landesschulelternrat. Der Schulelternrat setzt sich aus den KlassenelternvertreterInnen und deren StellvertreterInnen zusammen, die alle zwei Jahre (in den Lerngruppen neu gewählt werden.